Aktuelles vorweg von einem BI-Mitglied am 3.3.2024:
„Guten Morgen Zusammen, ich habe gestern aus einer vertrauensvollen Quelle erfahren, dass die Stadt Düsseldorf Pächtern an den Ader Deich kündigt. Dort soll dann “ Fawas Ponyranch “ den neuen Standort erhalten. Das wird offen seitens der Stadt kommuniziert. Bei dem Schulneubau/ der bereits vorhandenen Gründung des Fundamentes fällt mir auf, dass es keinen Keller/ keine Tiefgaragen gibt. Ich vermute, dass man aus Kostengründen/ der sog. Verkehrswende auf Parkplätze verzichtet. Ich vermute, dass nur die Lehrer Parkplätze im Außenbereich erhalten. Auch aus dem Vortrag von Frau Zuschke bei den Bilker Heimatfreunden in der Bilker Kirche erkenne ich keine Tendenzen zu einem neuen Bürgerdialog, der die Anregungen von Bürgern zu der Entwicklung des Tetelbergs aufnimmt. Viele Grüße!“
Die Öffentlichkeitsbeteiligung am 14.06.2023 im Bürgerhaus Bilk zum städtebaulichen Planvorhaben „südlich auf’m #Tetelberg“ war gut besucht. Die BI-Tetelberg möchte sich bei allen für ihre aktive Teilnahme recht herzlich bedanken.
Im Wesentlichen lässt sich zusammenfassen, dass die schon bei der #Auftaktveranstaltung vor vier Jahren von den Bürgern und Bürgerinnen vorgetragene Kritik an dem #Gewerberiegel (damals „Büroriegel“ genannt) sich nun einmal mehr verschärft und konkretisiert hat:
Das Großbauvorhaben mit fünfzügiger Schule, Vierfachturnhalle, Wohnkomplex und zudem auch noch mit bis zu 7-stöckigem Büro- und Gewerberiegel sei allzu überfrachtet, als dass
– die ohnehin schon überlastete Verkehrs- und Parkplatzsituation angemessen in den Griff zu bekommen und
– klimatisch-nachhaltige Aspekte, wie #Frischluftschneise, Klimaausgleichszonen, #Baumbestand, Emissionsaufkommen etc angemessen zu berücksichtigen sind.
In zahlreichen Wortmeldungen – insbesondere auch von Anwohnenden – wurde das zentrale Anliegen der BI-Tetelberg unterstützt und dementsprechend der Sinn und Zweck des Büro- und Gewerberiegels als „Lärmschutzwall“ erneut deutlich in Frage gestellt:
Ja der Gewerberiegel würde den Schall (Straßenlärm) zum neuen Wohnviertel zweifelsohne reduzieren
– er würde ihn aber zugleich auch auf die gegenüberliegenden Wohnviertel zurückwerfen und dort entsprechend potenzieren, was wiederum keinesfalls im Sinne der alten Bürgerinitiative „staufreier Südring“ ist, die mit einem großartigen Redebeitrag von Rolf Sammek ebenfalls bei der Bürgeranhörung vertreten war.
Was zudem gegen diesen (Teils bis zu 7stöckigen) Gewerberiegel spricht, ist die Behinderung der Frischluftschneise, die Frisch- und Kaltluft nach Unterbilk befördert – was fachkundig von einem jungen Redner (der der BI-Tetelberg bislang nicht bekannt war) erörtert, und von anderen wiederum aufgegriffen wurde.
Der Gewerberiegel würde nicht zuletzt im südlichen Teil die gewachsenen Strukturen von Natur und Kultur komplett zunichte machen. Die Kleingärten mit ihrem Baumbestand (ca. 40/50 Bäume) würden abgerissen, versiegelt und so dem Stadtklima als Kaltluftflächen verloren gehen und die Kulturräume Kulturlabor und Datscha im Studierenden-nahen Viertel abgerissen.
Anstatt das komplette Plangebiet abzureißen und komplett zu versiegeln und neu zu gestalten gingen zahlreiche Redebeiträge der Bürger und Bürgerinnen (wenn nicht gar zu 100 Prozent) ganz klar in diese Richtung, möglichst gewachsene Strukturen von Natur und Kultur zu erhalten. Ist das nicht auch im Sinne der sogenannten „nachhaltigen Stadtplanung“?
Anwohnende regten den Bau einer Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Südring an, der ansonsten nur umständlich über mehrere Ampelphasen zu überqueren ist. Der einzige Bebauungsplan, der eine „Bedburger Fußgängerbrücke“ vorsieht, ist das bislang von der Stadtplanung wenig beachtete Alternativkonzept von dem Architekten Jan Ostendorf.
Michal Driesch von dieLinke, der unsere Bürgerinitiative tatkräftig unterstützt, hat bei der Bürgeranhörung zudem angeregt, das Wohnviertel doch möglichst Auto-frei zu gestalten. Wäre das nicht vielleicht auch ein Lösungsansatz für die bei den alten Siegerentwürfen kaum bedachten Parkflächen für Schule, Wohngebiet und Vierfach-Turnhalle?
Architekt und BI-Mitgied Jan Ostendorf gab am Ende zu bedenken, ob eine sogenannte „#nachhaltige #Stadtplanung“ nicht allmählich die Belange einer nachhaltigeren Zukunft mit #Verkehrswende etc. in Betracht ziehen sollte – anstatt alten #Paradigmen nachzuhängen und am Ende #überholte #Fakten zu schaffen?
BK IA BI Tetelberg
Ergänzung von Architekt Jan Ostendorf am 15.06.2023:
„Herr Baakmann vom Stadtplanungsamt hat versichert, das Verfahren beginne jetzt erst. Festlegungen seien noch nicht getroffen. Der vorgestellte Plan diene als Diskussionsgrundlage. Im Schnitt müsse eine Geschossigkeit von 4,5 erreicht werden, allerdings hat er das Ziel von 450 bis 550 WE noch einmal unterstrichen.
Planungsdezernentin Fr. Zuschke hat dagegen zu Anfang erklärt: „Die Stadt will Wohnungen, Gewerbe- und Dienstleistungen, Schule und Halle bauen. Das stehe nun mal fest !“
Laut Fr. Zuschke wird die weitere Bearbeitung bis zur Aufstellung des B-Plans und der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung noch ca. 2-3 Jahre dauern.
Es wird ein Protokoll (Fr. Lobotzki) von der Veranstaltung geben und im Internet veröffentlicht. – also unbedingt Aufpassen !!!
Fr. Zuschke hat eine frühe, längere Ankündigung der entscheidenden 2. Öffentlichkeitsbeteiligung zugesichert, dass diese auch außerhalb von Schulferien angesetzt werde.
Die Umweltverbände werden ohnehin als Träger öffentl. Belange von der Verwaltung hinzugezogen und bekommen längere Fristen zur Stellungnahme als 4 Wochen.
Fr. Zuschke wird sich persönlich der Situation vom Kulturlabor/Wohnung und Arbeitsplatz von Klaus U.W. kümmern, unabhängig davon, wie sich die Planung im südl. Bereich entwickelt.
Meinem Hinweis und Antrag auf Denkmalschutz für die 4 Häuser der Ader-Stiftung / 2. Reihe Volmersw.Str. wird nachgegangen.
Meine Frage nach der Zukunft der Flüchtlingsheime und der Verträglichkeit eines Abbruchs / Rückbau der Holzhäuser mit dem Beitrag zum Klimaschutz / CO2-Bindung, Dekarbonisierung u.a. wurde ausweichend beantwortet. Keine konkreten Angaben, außer dass die jetzt verlängerte Baugenehmigung / Standzeit bis 2026 gilt und gegebenenfalls die Bauausführungen vor Ort in zeitlichen Abschnitten erfolgen.
Ich hatte auch kritisiert, dass die Planung sich komplett auf das Projektgebiet beschränkt, sich abschottet durch Barrieren und Riegel und jegliche Bezüge zu den angrenzenden Nachbarschaftsbereichen vermissen lässt. Eine Vernetzung und Verbindung z.B. der Grünfläche am Räuscherweg fehlt ebenso, wie ein städtebaulicher Bezug zur denkmalgeschützten Anlage des Südfriedhofs. Abschottungen im Stadtgefüge sind immer falsch !
Am Ende wird alles gut. Und wenn nicht, dann sind wir noch nicht am Ende ! i. d. S. Jan
Liebe Unterstützende,
liebe Anwohnende,
liebe Interessierte,
gerne möchten wir Sie auf folgende „Öffentlichkeitsbeteiligung“ aufmerksam machen.
Am Mi, 14.6.23 um 18 Uhr findet im Bürgersaal Bilk an der Bachstraße eine Art Bürgeranhörung zum Bauvorhaben statt.
Aber hoppla, hatten wir das nicht schon? Gab es nicht vor etwa 4 Jahren schonmal einen Flächennutzungsplan und einen kostspieligen Architekten- Ausschreibungswettbewerb für den Tetelberg mit sogenannter Öffentlichkeitsbeteiligung?
Siehe dazu: Neuigkeiten Petition Tetelberg
Interessant ist, dass damals Bündnis 90/die Grünen/Bilk sich anfangs hinter die Bürgerinitiative Tetelberg mit ihren 1300 Unterschriften gestellt hatten: gruenebilk.de/anfrage-moeglichkeiten-der-erhaltung-bestehender-sozialer-infrastruktur-und-kreativraeumen-beim-staedtebaulichen-wettbewerbsverfahren-suedlich-aufm-tetelberg/ (die Frist der Petition von 2019 ist leider schon abgelaufen, wurde beim Stadtplanungsamt unlängst eingereicht und ist 1 zu 1 auf den neu vorgelegten Flächennutzungsplan übertragbar.)
Auch die CDU sprach seinerzeit in kritischer Absicht von „Flächenfraß“ – wobei sich der neue Flächennutzungsplan im Hinblick auf die vorgesehene Verdichtung in keiner Weise von dem damaligen unterscheidet: Das Gelände soll bis an den Südring heran bebaut werden. cdu-fraktion-duesseldorf.de/anfragen-und-antraege/anfrage-flaechenfrass-aufm-tetelberg
Bei einem Treffen der Bürgerinitiative Tetelberg vom 25.05.23 waren sich die Anwesenden: Anwohnende, Kleingärtner, Natur- und Kulturschützerinnen und Kulturschaffende nach wie vor darin einig, dass – abgesehen vom notwendigen Schulbau und sozialverträglichen Wohnungsbau – die gewachsenen Strukturen von Natur und Kultur insbesondere im südlichen Teil des Plangebietes erhalten werden müssen! Eine Verdichtung, komplette Versiegelung und Bebauung in die Höhe (bis zu 7 Stockwerke!) wird das Stadtklima in Bilk und Richtung Innenstadt deutlich negativ beeinflussen!
So hat es BI-Mitglied und Architekt Jan Ostendorf deutlich herausgearbeitet (siehe unten).
Unsere Forderung zum Erhalt des Grünraums und der Frischluftschneise entspricht exakt den selbstauferlegten Vorgaben klimapolitischer bzw. nachhaltiger Stadtplanung – und das insbesondere für eine Stadt wie Düsseldorf, die sich ja selbst das Ziel gesetzt hat, „Klimahauptstadt“ zu werden.
Dass es seit 4 Jahren bereits eine engagierte Öffentlichkeit und Bürgerinitiative gibt, die mit 1300 Petitionsunterschriften ein deutliches Votum für den Erhalt von gewachsener Natur und Kultur auf dem Tetelberg gibt, wurde bei der Ankündigung dieser „Öffentlichkeitsbeteiligung“ z.B. in der RP bislang verschwiegen.
Die „Bürgeranhörung“ am Mittwoch, den 14.06. ist die Gelegenheit, Gesicht zu zeigen und bei Bedarf das Wort zu ergreifen:)
Besten Dank und Grüße
i.A. BI Tetelberg
PS: Bei Rückfragen, Anregung und Kritik bitte einfach auf diese Mail antworten – danke.
Weitere Infos:
https://youtu.be/jmyZftElIUo
https://tetelberg.de/
https://m.facebook.com/tetelberg/
https://www.openpetition.de/Tetelberg
Da fragt man sich doch, wenn’s mit #Klimaschutz #glokal, quasi vor der Haustür, #konkret wird – ja wo bleiben dann eigentlich die #Klimaaktivist*innen, #Klimakleber*innen und #FFF-ler*innen etc?
Vor einem Jahr habe ich die #Klimajugend noch in Scharen am Rheinufer beim Müllsammeln gesehen – selbstverständlich uniformiert: alle trugen das gleiche KlimaTishirt.
Vermutlich brauchen die jungen Klimaaktivistinnen, um aktiv zu werden, heute einen Befehl von oben, oder (insbesondere ihre Mitgliederinnen) warten vielleicht schon aufopferungsbereit darauf, endlich für die „#feministische #Außenpolitik“ Annalena Baerbock an die Ostfront zu dürfen?
Und wie wär’s eigentlich mit nachhaltigen E-Panzern?
Sorry für diese drastischen Worte, musste aber Mal raus🙏🏼
Leider antworten FFF auf meine bemüht freundlichen Schreiben nicht und in einigen ihrer Gruppen wurde ich gecancelt – obwohl ich in den letzten Jahren immer bei ihren Demos mitgelaufen bin – bei der letzten #KlimastreikDemo wurden allerdings Friedenstauben nicht zuletzt teilweise verboten: Der eigene FFF-Slogan: „#Klimapolitik ist #Friedenspolitik“ gilt bei FFF heute offenbar nicht mehr….
Zurück zum Thema:
Hat jemand Kontakt zu FFF und kann unser Anliegen mal an sie heranführen? (Bitte aber ganz sensibel – Unstimmigkeiten gehen sie lieber aus dem Weg:)
Heute muss alles „#nachhaltig“ sein: letzten Freitag gab es ein #Nachhaltigkeitsfest am Salzmannbau und im #Kulturamt gab es Workshops zum Thema „Nachhaltigkeit in der #Kunst“… alles freilich durch grüne Politik von oben verordnet und gut finanziert
– was aber ist, wenn’s konkret und strittig wird? Dann stecken die den Kopf in den Sand 🙃
Gute Argumente:
Jan Ostendorf (Architekt) war wieder für die Bürgerinitiative Tetelberg aktiv und hat an die (neuerdings umbenannte) Naturschutzbehörde folgendes geschrieben:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Dezernat für Mobilität
Beigeordneter
Dipl.-Ing. Jochen Kral
Burgplatz 11
40213 Düsseldorf
jochen.kral@duesseldorf.de
Cc: Dietmar Wolf, Bezirksbürgermeister
Michael Driesch, Die LINKE, BV3
BI Tetelberg
01.06.2023
Städtebauliche Planungen „Südlich Auf’m Tetelberg“, Bezirk 03, Bilk
Bebauungsplan- Vor-/Entwurf Nr. 03/006
Ihre E-Mail vom 25.05.2023
Sehr geehrter Herr Kral,
ich bedanke mich für Ihre direkte Antwort und Ihre wichtigen informativen Hinweise.
Ihre Ausführungen bestärken mich in meiner Kritik. Sie verweisen auf den gültigen Flächennutzungsplan, der nach meiner Kenntnis noch aus dem Jahr 1992 stammt, auf die darin enthaltene Ausweisung als Kerngebiet und die Zuordnung zum baulichen Innenbereich.
Ihre Einstufung des Plangebietes widerspricht der vom Bauaufsichtsamt vorgenommenen baurechtlichen Einordnung im Baugenehmigungsverfahren der Vorhaben Schule und Sporthalle. Die Einstufung des Gebietes durch die Verwaltung erfolgte als Außenbereich / § 35 BauGB. Das Bauaufsichtsamt stellte klar, dass „die vorliegenden Nutzungsstrukturen keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB begründen. Eine Beeinträchtigung der öffentlichen Belange liegt für dieses nach Absatz 2 zu beurteilende Vorhaben nicht vor.“
Ich habe dieser Behandlung und dem erteilten Vorbescheid widersprochen. Das Amt hat am eingeschlagenen Verfahren unbeirrt festgehalten und mich auf die Möglichkeit verwiesen, den Bescheid in einem Klageverfahren anzufechten – auch eine Form der Bürgerbeteiligung.
Ich habe mich in der Angelegenheit mit einer Eingabe an die Bezirksregierung gewandt. Meine Bedenken wurden dort zwar nicht geteilt, aber auch nicht ausgeräumt. Die Bezirksregierung hat die merkwürdige Anwendung der Rechtsvorschrift toleriert und ein Einschreiten von ihrer Seite abgelehnt. Formaljuristisch werden die Vorgänge vielleicht nicht zu beanstanden sein, in der Sache verkehrt jedoch die vorgenommene planungsrechtliche Zuordnung den Sinn der Rechtsnorm. Die Bezirksregierung hat in ihrer Erläuterung auf die alleinige Kompetenz und Zuständigkeit der beteiligten Fachämter hingewiesen, und die Beurteilung aller klimatischen Auswirkungen wie auch die rechtliche Einschätzung alleinig dem Umweltamt als zuständige Fachbehörde zugeschrieben.
Bereits vor 3 Jahren hatte ich die Bezirksvertretung 03 auf einer Sitzung (Mai 2020) auf die unzutreffende Sachdarstellung und baurechtliche Einordnung hingewiesen. Ein Vertreter des Stadtplanungsamtes war damals anwesend. Mir wurde in der Sitzung erklärt, die ehrenamtlichen Bezirksvertreter vertrauten der ordnungsgemäßen Arbeit ihrer Verwaltung, eine Kontrolle sei ihnen aufgrund fehlender Fachkenntnis nicht möglich.
Es dürfte doch unstrittig sein, dass man das Plangebiet Tetelberg nur in Gänze beurteilen und nicht in zwei völlig gegensätzliche Areale unterteilen kann.
Ich kann daher nur wiederholt konstatieren, dass es für die Vorhaben Schule und Sporthalle ohne einen B-Plan kein Baurecht gibt. Erst in einem Bauleitplanverfahren können und müssen, wie gesetzlich vorgeschrieben, alle Belange, einschließlich der umwelt- und klimaschützenden Anforderungen, in die Beurteilung und Abwägung einbezogen werden.
Umweltberichte und Natur- und Klimagutachten sind auch für die Bauvorhaben Schule und Sporthalle absolut notwendig. Schule und Sporthalle gehören mit in eine Gesamtbetrachtung und damit in ein Bauleitplanverfahren für das gesamte Plangebiet.
Am 23.05.2023 war aus der RP zu erfahren, dass auf dem Gelände der Völklinger Straße eine artenschutzgutachterliche Untersuchung durchgeführt werde und eine umfassende Vogelzählung sowie eine Beurteilung der Flora und Fauna begonnen wurde. Der Anwohner Klaus Wagenbach berichtet, dass zur Zeit in der Nacht Eulen durch den Naturgarten seines Kulturlabors fliegen, auf Futtersuche für die Aufzucht.
Ich gehe davon aus, dass auch ein umfassender Umweltbericht und eine Beurteilung der klimatischen Situation vorliegen oder noch vorgelegt werden. Bedeuten die derzeitigen Natur-Untersuchungen, dass die Vorhaben Schule und Sporthalle nun doch nicht separiert, sondern im Gesamtzusammenhang der städtebaulichen Planungen auf dem Tetelberg betrachtet werden ?
Das von Ihnen erläuterte Prinzip der „doppelten Innenentwicklung“ kommt bei den städtischen Tetelberg-Planungen nicht zum Tragen. „Eine möglichst weitgehende Bestandssicherung und Stärkung der vorhandenen Grünstrukturen“ ist hierin auch nicht ansatzweise zu erkennen. Alle vorhandenen ökologisch wirksamen Grünbereiche werden in der Entwurfsplanung komplett abgeräumt. Die in der Planungshinweiskarte eingetragene „hohe klimatische Bedeutung“ des grünen Freilands und das nächtliche „Kaltluftentstehungsgebiet“ bleiben im städtebaulichen Konzept unberücksichtigt. Ziel des Bebauungskonzeptes ist ein neues urbanes „kompaktes Stadtquartier“, konträr zu den Zielsetzungen einer klimaangepassten Entwicklung. Das Prinzip der Nachverdichtung („doppelte Innenentwicklung“) auf ein völlig neues Bauviertel zu übertragen, offenbart die Konzeptionslosigkeit für eine klimaangepasste Planung von Neubaugebieten, eine planerische Mogelpackung. Ein neues Baugebiet braucht keine „Kompensationsmaßnahmen“, wenn es von vornherein richtig platziert und konzipiert wird.
In Düsseldorf wurde im Rat am 04.07.2019 parteiübergreifend der Klimanotstand ausgerufen und beschlossen, dass bei allen städtischen Projekten der Klimaschutz oberste Priorität erfahren sollte. Düsseldorf sollte nach dieser Prämisse Deutschlands „Klimahauptstadt“ werden. Seit einiger Zeit ist von dieser Zielsetzung nichts mehr zu hören. Die Selbstverpflichtung gilt nicht mehr, das gesetzte Ziel wird nicht mehr verfolgt. Behördliche Compliance gibt es aber auch auf kommunaler Ebene. Der Rat und die Verwaltung verletzen ihre eigenen Regeln und Grundsätze. Diese Umkehr der politischen Ziele bleibt von den Bürgern nicht unbemerkt.
Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Unterstützung, Ihre fachliche Begleitung und Kontrolle bei der Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen.
Klimaschutz und Klimaanpassung, Natur- und Umweltschutz wurden bei der bisherigen städtebaulichen Planung und dem bisherigen Verfahren hintangestellt bzw. vernachlässigt. Diese Haltung passt nicht zu den heutigen Herausforderungen.
Wir wollen die weitere Projektentwicklung und die obligatorischen Planverfahren mitverfolgen.
Bitte geben Sie uns engagierten Bürgern und der interessierten Öffentlichkeit Einblick in alle wichtigen Gutachten und Berichte.
Wir werden weiterhin für den Umwelt- und Klimaschutz eintreten. Diese Erwartung haben wir auch an unsere Politiker und unsere Stadtverwaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Ostendorf
Dipl.-Ing. Architekt
Schreiben von Architekt Jan Ostendorf am 21.05.2023:
Städtebauliche Planungen „Südlich Auf’m Tetelberg“, Bezirk 03, Bilk
Bebauungsplan- Vor-/Entwurf Nr. 03/006
Sehr geehrter Herr Kral,
als zuständigen Dezernenten für Umweltschutz, Verkehr und städtisches Grün möchte ich Sie auf das o. g. Plangebiet und den Entwurf des Stadtplanungsamtes für einen Bebauungsplan aufmerksam machen, da die städtischen Vorhaben auf diesem Terrain ganz erhebliche klimatische Auswirkungen haben.
In der heutigen Ausgabe berichtet die RP von den Forderungen des Städtetages im Kampf gegen die Folgen von Hitzewellen. Das Thema Hitzeschutz wie auch der gesamte Umwelt- und Klimaschutz finden bei dem neuen Bebauungskonzept für das Plangebiet keine ausreichende Berücksichtigung.
Für dieses Plangebiet fand im Herbst 2019 ein vielfach kritisierter städtebaulicher Ideenwettbewerb statt. Für das Plangebiet wurden wesentliche Baukörper an der Volmerswerther Straße (im Baufeld 2) für ein Gymnasium und eine Sporthalle sowie am Südring (im Baufeld 3) für einen größeren, sehr hohen Bürokomplex in der Auslobung vorgegeben. Das Wettbewerbsergebnis war in jeder Hinsicht unbefriedigend. Es gab Bürgerproteste und eine Petition einer Initiative mit 1300 Unterstützern. Ich habe in unzähligen Schreiben an verschiedene Stellen der Verwaltung in den vergangenen Jahren diese städtebaulich rückschrittlichen Planungen kritisiert und versucht, Verständnis für eine ökologische und klimagerechte Betrachtung zu erwirken. Auch meine Beschwerde beim ABA lief beim Anhörungstermin durch eine geschickte Moderation und eine trickreiche Vorführung der Verwaltung ins Leere. Eine Korrektur von unzutreffenden Erläuterungen vor dem Ausschuss ist bei diesem Verfahren nicht vorgesehen und für den Bürger nicht möglich.
Alle meine Bemühungen blieben trotz gegenteiliger Versprechungen erfolglos.
Zwischenzeitlich hat sich das Stadtplanungsamt von dem WB-Entwurf der Wohnbebauung verabschiedet und eine neue Planung aufgestellt als Grundlage für ein anstehendes B-Plan-Verfahren. Die Aufgabe und komplette Bebauung des naturnahen und in den Kartierungen als klimatischer Ausgleichsraum dargestellten Terrains bleibt jedoch weiterhin Ziel der städtischen Planung („kompaktes Stadtquartier“), trotz einiger Zusagen der Planungsdezernentin in der Vergangenheit, wenigstens über den südlichen Teil mit den alten Gartenanlagen neu nachzudenken. Die naturnahe grüne Ausgleichsfläche des Tetelberg-Geländes wird vollständig aufgegeben, die über 100 Jahre alten Kleingärten sollen verschwinden. Diese Planungen sind im Konzept weder umwelt- noch klimagerecht.
Entlang des Südrings wird an der geschlossenen, hohen Randbebauung für Büros und Gewerbe festgehalten und mit einem vorrangigen, erforderlichen Schallschutz begründet. Auch dies ist ein Indiz dafür, dass das Bebauungskonzept anderen Überlegungen folgt als einer klimaangepassten Konzeption oder einer auf die Verkehrswende ausgerichteten Neuplanung. Diese Randbebauung, für die die Planungsdezernentin immer noch eine Hochhausoption und abwegige „Vorprägung“ in Anspruch nimmt, stellt eine Barriere für die Frischluftzufuhr dar und widerspricht dem eigenen Klimaanpassungskonzept. Die E-Antriebe der Fahrzeuge und eine Geschwindigkeitsbeschränkung werden künftig auch die Schallemissionen des „Lastverteilers“ Südring reduzieren, sodass Beton-Barrieren als Schutzmaßnahmen hinfällig sind. Schallschutz-Barrieren als Leitbilder der Stadtplanung sollten der Vergangenheit angehören und nicht Grundlage von künftigen Bebauungsplänen darstellen. Ein „Schallschutzriegel“ auf nur einer Seite der Lärmquelle Südring, bedeutet zudem durch die Reflexion für die gegenüberliegende Seite zwangsläufig eine Erhöhung der Schallimmissionen und kann demnach keine innerstädtische Lösung darstellen. Die Kriterien dürfen sich nicht auf das Plangebiet beschränken. Die Attraktivität eines einzelnen Quartiers darf nicht zu Lasten der benachbarten Räume gehen.
Die vom Planungsamt beschriebene „Begrenzung des Plangebietes“ „durch das sogenannte Urbane Netz“ ist eine falsche Betrachtungsweise. Auch Lastringe für den Durchgangsverkehr dürfen baulich nicht als trennende Schneisen ausgebildet werden. Beispiele wie die Nord-Süd-Fahrt in Köln sollten den Planern in Düsseldorf doch zu denken geben. Die Schallursachen müssen beseitigt oder reduziert werden und nicht durch Barrieren zementiert und weiter festgeschrieben werden. Eine geplante Verkehrswende muss andere Vorzeichen setzen.
Ebenso widersprüchlich ist die Begeisterung für Hochpunkte und Hochhäuser in der Stadt. Die hierfür erforderlichen bautechnisch aufwendigen und statisch komplizierten Konstruktionen sind das Gegenteil von Zielsetzungen wie Dekarbonisierung, Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und damit verbundener Reduzierung des horrenden CO2-Beitrags des Baugeschehens.
Der ökologische Ausgleich für neue Versiegelungs- und Verdichtungsmaßnahmen kann in der Bilanz wirksam nur durch Rückbau und Renaturierung von bestehenden bebauten Bereichen erfolgen. Die bisherige Praxis – das Umweltamt benennt mögliche Kompensationsmaßnahmen und das Planungsamt nimmt die Abwägung vor – ist ein Etikettenschwindel, Green-Washing. Technische Fassaden- und Dachbegrünungen können Grünflächen am Boden ökologisch nicht ersetzen. Auch Distanzgrün in baurechtlich notwendigen Abstandsflächen zwischen Baukörpern als „Grünzüge“ auszuweisen, kann die Aufgabe und Vernichtung der bestehenden Vegetationsflächen nicht ausgleichen.
Die CO2-Bewertung städtischer Vorhaben scheint in Düsseldorf kein Thema mehr zu sein. War in der Vergangenheit der politische Slogan „Düsseldorf soll Klimahauptstadt werden“ von unseren politischen Vertretern parteiübergreifend zu hören und ständig in der örtlichen Presse zu lesen, ist es bezüglich der Priorität der Klimaanpassung bei allen Projekten still geworden. Die Selbstverpflichtung der Ratsleute, der Ratsbeschluss vom Juli 2019 zum Klimanotstand, war und ist auch für die heute schwarz-grüne Rats-Kooperation nicht bindend.
Für das Plangebiet sind ganzheitliche Klima- , Verkehr- und Energie-Masterplanungen erforderlich. Ohne eine solche quartierübergreifende Betrachtung ist die Zerstörung des Grüngebietes Tetelberg und die Ausweisung eines neuen Siedlungsraums unverantwortlich.
Die Vorgehensweise der Verwaltung hat für die vorgezogenen Projekte Schule und Sporthalle diese Notwendigkeit umgangen. Notwendige Umwelt-Gutachten für ein neues Baugebiet wurden nicht erbracht.
Meine Kritik und meine baurechtlichen Einwände beim Genehmigungsverfahren der Schule und Sporthalle auf dem Tetelberg-Gelände wurden von der Verwaltung in keinem Punkt widerlegt. Folglich sind sie richtig.
Zum Verständnis meiner Kritik füge ich im Anhang, stellvertretend für zahlreiche Schreiben an die verschiedenen Verwaltungsstellen, meinen Redebeitrag vor dem ABA am 03.03.2022 sowie meine Stellungnahme zum Hochhaus-Rahmenplan vom 02.07.2021 an die Stadtverwaltung bei.
Ich habe erst kürzlich den Bezirksbürgermeister Wolf getroffen. Es ist zu befürchten, dass von politischer Seite, im Bezirk und im Rat, die Bebauungsentwürfe der Verwaltung für das Bauleitplanverfahren parteiübergreifend wieder durchgewunken werden.
Wir Bürger haben den Eindruck, dass unsere Vertreter im Rat und in den politischen Ausschüssen bezüglich der Klimakrise und der erforderlichen Klimaanpassung die Orientierung verloren haben.
Bitte sorgen Sie und Ihr Dezernat bei der anstehenden Bewertung der städtischen Planungen „Südlich Auf’m Tetelberg“ für eine Düsseldorfer Klimawende. Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben die fachliche Kompetenz hierfür.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Ostendorf
Dipl.-Ing. Architekt
Anlagen Redebeitrag ABA-Sitzung am 03.03.2022
Stellungnahme zum Hochhaus-Rahmenplan, 02.07.2021